Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte die Beschäftigten des SB-Warenhäuser Real für 13. Juli 2018 zu einem bundesweiten Streik aufgefordert. Mit der ganztägigen Arbeitsniederlegung setzten sich die Streikenden für die Anwendung des ver.di-Flächentarifvertrages für die 34.000 Beschäftigten in dem Unternehmen ein.
Am selben Tag gab es zahlreiche bundesweite Unterstützungsaktionen anderer Akteure, welche vor allem durch das Verteilen von Flugblättern vor den Filialen den Beschäftigten bei real Ihre Solidarität gezeigt haben. Auch vor der real Filiale in Tübingen-Weilheim gab es eine solche Unterstützungsaktion durch ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen des DGB.
Während die Kolleginnen und Kollegen die Informationsblätter an Kundinnen und Kunden verteilten, hatte die Geschäftsleitung bereits einen Wachdienst informiert und die ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer des DGB wurden des Grundstückes verwiesen. Die ebenfalls durch die Geschäftsleitung informierte Polizei nahm vor dem Grundstück – unter Androhung einer Festnahme - die Personalien auf. Aktuell wird einem Kollegen ein strafrechtlicher Prozess wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemacht.
Die Gewerkschaft ver.di erklärt sich mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch und wird ihn in den rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen und begleiten.
Real hatte im Juni 2018 Tarifflucht aus dem Flächentarifvertrag begangen und wendet für Neueinstellungen nun einen mit dem Verein DHV abgeschlossenen Billig-Tarifvertrag an. 4.500 Arbeitsverträge mit befristet Beschäftigten wurden nicht verlängert. „Es ist befremdlich, dass die gewerkschaftlichen Unterstützerinnen und Unterstützer in solchen Auseinandersetzungen in Fragen der Beschäftigungsbedingungen nun kriminalisiert werden sollen“, erklärte ver.di-Sekretär Jan Bleckert. „Auseinandersetzungen rund um die Arbeitsbedingungen in Deutschland sind gesetzlich garantiert und immer ein Ausdruck der gelebten Demokratie, sowohl im Betrieb als auch in der Gesellschaft. Die Arbeitskämpfe von heute und die der Zukunft brauchen immer auch eine Unterstützung durch die Öffentlichkeit.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum hier ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen, welche die Beschäftigungsbedingungen bei real thematisiert und den Konflikt in die Öffentlichkeit getragen haben, sich vor einem Gericht verantworten sollen, sagte Bleckert.
Der erste Verhandlungstermin ist für den 02. Januar 2019 um 9.15 Uhr im Sitzungssaal 13 des Erdgeschosses des Amtsgerichts Tübingen in der Doblerstraße 14 vorgesehen.