Coronavirus und Handel

Beschäftigte brauchen Schutz und Sicherheit!

Belastungsgrenze im Einzelhandel überschritten, ver.di schlägt Alarm.
17.03.2020


Corona-Alarm: Für die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel sieht ver.di die Belastungsgrenze überschritten und fordert, den Schutz der Beschäftigten auszuweiten, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Vielfach fehlender hygienischer Schutz, extrem hohe Arbeitsbelastungen, immer häufiger schwierige Kundenkontakte, wenig bis keine Unterstützung in der Kinderbetreuung und nun sollen auch noch die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet werden?!

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus fordert ver.di die Arbeitgeber im Einzel- und Versandhandel sowie im Groß- und Außenhandel dringend auf, die Beschäftigten ausreichend zu schützen sowie alle nötigen Maßnahmen zur personellen Entlastung zu ergreifen. Die Beschäftigten einschlägiger Unternehmen des Handels müssen unverzüglich in die Ausnahmekataloge zur kritischen Infrastruktur übernommen werden, um eine geordnete Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern sicherzustellen.

In etlichen Lagerstandorten, aber auch im Verkauf gehen viele Kolleginnen und Kollegen wegen zusätzlicher Arbeitsbelastungen aufgrund von Hamsterkäufen auf dem Zahnfleisch. Zusätzliche Belastungen gibt es auch durch die mit der aktuellen Lage begründete Erlaubnis für Sonntagsarbeit in Lägern sowie zur weiteren Ausweitung der Ladenöffnungszeiten.

Es muss dringend gehandelt und viel mehr für die Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten getan werden!

Bundesregierung und Länderregierungen sind in der Pflicht, in dieser besonderen Situation finanzielle Mittel auch für die Versorgungsbranche Handel und ihre Beschäftigten schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.

"Die Beschäftigten im Handel leisten derzeit Großartiges, sie stellen die Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Arbeitgeber und die Landesregierungen kommen ihrer Verantwortung jedoch nicht nach. Das muss sich dringend ändern", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag, den 16. März 2020.

"Die betroffenen Beschäftigten im Handel – etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten oder in entsprechenden Warenlagern – dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgruppen der sogenannten kritischen Infrastruktur und brauchen eine Garantie auf Kinderbetreuung, wie sie beispielsweise auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen vorgesehen ist", betonte Werneke.

"Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können. Das gilt erst recht, wenn im Katastrophenfall erweiterte Öffnungszeiten staatlich angewiesen werden sollten." Bereits jetzt seien die Beschäftigten absolut an der Belastungsgrenze.

Es gebe allein im Einzelhandel jeden Tag rund 50 Millionen Kundenkontakte. Deswegen müsse der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität genießen. "Es müssen wirksame Schutz- und Hygienemaßnahmen angeordnet und die Arbeitgeber zu deren Einhaltung verpflichtet werden", sagte Werneke weiter.

Dazu gehöre etwa die Ausweitung der Möglichkeiten für bargeldlose Bezahlung per Giro- oder Kreditkarte sowie per Mobiltelefon. Des Weiteren müssten Pausen zum Händewaschen enger getaktet und ausgeweitet werden; zudem müssten Arbeitsgeräte und Einrichtungen regelmäßig desinfiziert werden.

"Die Arbeitgeber müssen besonders gefährdete Beschäftigte schützen. Menschen mit Vorerkrankungen sollten vorübergehend nicht auf Arbeitsplätzen eingesetzt werden, auf denen sie in engem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Lieferanten stehen", stellte Werneke klar. Auf diese Weise könne eine geordnete Grundversorgung der Bevölkerung über die  nächsten Wochen sichergestellt werden.

„Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzel- und -großhandel leisten derzeit Übermenschliches, erklärte heute auch Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter Handel in Bayern. "Dabei fühlen sie sich von ihren Arbeitgebern und der Politik vielfach im Stich gelassen. Notwendige hygienische Schutzmaßnahmen, Schutz vor Überlastung und Sicherheit vor zum Teil aggressiven Kundinnen und Kunden kommen im Alltag viel zu kurz!

Hygienische Schutzmaßnahmen an der Kasse, klare Abstandsregelungen für die Kundschaft und sinnvolle Entlastungsmaßnahmen für die Beschäftigten sind das Gebot der Stunde“, so Thiermeyer weiter.

Besonders verärgert zeigt sich ver.di über das Vorhaben von Ministerpräsident Söder, die Ladenöffnungszeiten auszuweiten. Nach Auffassung von ver.di Bayern erhöhen zusätzliche Öffnungszeiten im Lebensmitteleinzelhandel nicht die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, sondern gefährden diese.

„Weitere Belastungen durch unnötige Öffnungszeiten gefährden die gesamte Personalbesetzung und damit die Grundversorgung unserer Bevölkerung. Den Menschen fehlt entweder das Geld zum Einkaufen, da sie nun in schlecht bezahlte Kurzarbeit geschickt werden oder es fehlen die Waren, aber es fehlt ihnen nicht an Zeit zum Einkaufen“, so Thiermeyer abschließend.

Wir bleiben dabei: gemeinsam für gute Arbeit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz!

Seid dabei und gebt uns Rückendeckung: als ver.di-Mitglied und damit als Teil unserer Basis. Denn wir sind umso stärker, je mehr wir sind. Und umso besser können wir für euch verhandeln.

Alle zusammen: Mitmachen, mitbestimmen, Mitglied werden – in eurem eigenen Interesse!

 

HANDEL Magazin

1/0