Einzelhandel

Betriebsräte lehen Dumping-Jobs ab

Information für die Beschäftigten von real,- (Juli 2018)
02.07.2018

 
Der von real losgetretene Tarifkonflikt macht sich jetzt immer stärker unmittelbar in den Filialen bemerkbar: Trotz Personalmangels nimmt das Unternehmen keine Einstellungen vor, weil die Betriebsräte zwar die Einstellungen befürworten, jedoch die Eingruppierung gemäß DHV-Tarifvertrag ablehnen. Ihr klares »Nein« zu Armutslöhnen wird abgestraft. Das ist mehr als durchsichtig.

Will die Geschäftsführung unhaltbaren Druck erzeugen?

Angesichts der Situation in den meisten Häusern, wo es Arbeit bis zum Umfallen gibt, will der Arbeitgeber vor Ort offenbar unhaltbare Drucksituationen schaffen, um doch noch ans Ziel zu kommen. So bekommen befristet Beschäftigte aktuell weder Verlängerungen, noch werden sie übernommen. Hier gilt es, gute Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb zu machen und der Behauptung, »Betriebsräte verhindern Einstellungen« entgegenzutreten! Die Überlastung der Beschäftigten kann durch Ausnutzung der Mitbestimmung bei der Dienstplanung und dem Versagen von Überstunden und Mehrarbeit verhindert werden. Mit dieser konsequenten Haltung der Interessenvertretungen kommt real unter Druck, Einstellungen vorzunehmen, selbst wenn die Betriebsräte der Anwendung der Dumping-Löhne nicht zustimmen.

Für die Unterbezahlung und Arbeitsüberlastung trägt einzig und allein die Geschäftsführung von real die Verantwortung!

Sie will Stress und Arbeitshetze künftig durch stark abgesenkte Entgelte ergänzen.

Auch langjährig Beschäftigte sind da nicht ausgenommen, auch wenn real ständig etwas anderes behauptet. Das ist das krasse Gegenteil von Motivation und kann nur geschäftsschädigend wirken. Das Missmanagement geht weiter…

Gegen die Anwendung der Dumping-Tarife

Doch ob der zwischen DHV und Arbeitgeberverband AHD abgeschlossene Dumping-Tarifvertrag wirksam ist, das ist nach wie vor zweifelhaft. Dies hängt bekanntermaßen von der Tariffähigkeit des DHV ab. Das Bundesarbeitsgericht, das hierüber am 26. Juni 2018 zu befinden hatte, sah keine ausreichende Grundlage für eine solche Entscheidung und verwies die Angelegenheit zu »weiterer Sachaufklärung « zurück an das Landesarbeitsgericht Hamburg.

Dennoch kündigt real in seiner Information vom 28. Juni 2018 an, weiterhin die DHV-Tarifverträge zu nutzen. Hier gilt weiter, sich der Anwendung der Dumping-Tarife zu widersetzen und für einen fairen und rechtsverbindlichen Tarifvertrag zu kämpfen, der für alle ver.di-Mitglieder gilt.

Gemeinsam stärker!
ver.di kämpft mit euch für Löhne und Gehälter, die zum Leben reichen!

 

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