Es war für die Beschäftigten ein Schlag ins Gesicht: Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte Mitte Juli die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka im Eilverfahren vorerst für rechtswidrig. Damit sind 16.000 Arbeitsplätze gefährdet. Die Begründung ist geradezu absurd: Tarifbindung sowie betriebliche Mitbestimmung dürften nicht als Gemeinwohlgründe berücksichtigt werden.
Wollen zwei Unternehmen zusammengehen, so prüft das Kartellamt, ob hierdurch eine übermäßige Marktmacht entsteht. Ist das der Fall, so untersagt es das Vorhaben. Der Bundeswirtschaftsminister kann diese Entscheidung wieder aufheben – wenn Gründe des Gemeinwohls es rechtfertigen. Genau dies hat Sigmar Gabriel getan.
Seine Ministererlaubnis hat er mit strengen Auflagen verknüpft: Nur bei Sicherung der Beschäftigung sowie bei Erhalt der Betriebsräte und Tarifbindung sollte es einen Zusammenschluss beider Unternehmen geben dürfen.
Das ist eine sinnvolle Verknüpfung: Denn Tarifbindung und Mitbestimmung sind sehr wohl Gründe des Gemeinwohls. Dies gilt im Einzelhandel ganz besonders. Es handelt sich dabei schließlich um eine Branche, in der sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten seit Jahren verschlechtern. Für die Düsseldorfer Richter aber war das nicht relevant. Das ist nicht akzeptabel: ver.di fordert, dass kollektive Arbeitnehmerrechte als schützenswert anerkannt werden.
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