Sonntagsschutz

Mahnung an alle Städte und Gemeinden

04.04.2019

ver.di begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Sonntagsöffnung in Ludwigsburg – die Gewerkschaft wird eine Revision für Herrenberg prüfen

ver.di begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Sonntagsöffnung in Ludwigsburg, mit der verkaufsoffene Sonntage in den vergangenen Jahren nachträglich für rechtswidrig erklärt wurden. Für Herrenberg hat der Verwaltungsgerichtshof, abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Sonntagsöffnungen für rechtmäßig erklärt. Die Gewerkschaft wird nun prüfen, hier in die ausdrücklich zugelassene Revision zu gehen.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Die heutige Entscheidung ist eine Mahnung an alle Städte und Gemeinden im Land, sich künftig bei der Genehmigung von Sonntagsöffnungen stärker an geltendes Recht zu halten. Die Kommunen dürfen nicht mehr länger Gesetz und Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung ignorieren, in der Hoffnung, dass es nicht zu einer gerichtlichen Klärung kommt. Wir alle müssen uns an Gesetze halten. Wir sind der festen Auffassung, dass eine räumliche Trennung zwischen Fest und offenen Läden, wie in Herrenberg, eine Sonntagsöffnung unzulässig macht.“

Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) – eine Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes (Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 WRV) – erlaubt Sonntagsöffnungen an höchstens drei Tagen im Jahr und ausdrücklich nur, wenn die Sonntagsöffnung der Annex zu einem Fest ist und nicht umgekehrt. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof heute für Fälle in Ludwigsburg bestätigt; gleichartige Entscheidungen gab es bereits in Bezug auf die Städte Baden-Baden und Sindelfingen.

In Herrenberg ging es um die Frage, wie weit der Anlass, also ein Fest, von den offenen Geschäften entfernt sein darf. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung einen engen räumlichen Bezug gefordert, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat diese Frage heute anders entschieden.