Gesundheitsschutz

Gesundheit im Job

HAN­DEL (02/2018): Ma­ga­zin des Fachbereich Handel
13.09.2018

Mit Einigungsstellen zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
So wichtig wie nie: Gesundheit im Job

Die Sachlage war glasklar: Der Betriebsrat bei Ikea Braunschweig forderte den Arbeitgeber auf, eine Gefährdungsbeurteilung einzuleiten. Nach § 5 des bundesdeutschen Arbeitsschutzgesetzes muss jeder Betrieb auf diese Weise physische und seit 2003 auch psychische Belastungen analysieren lassen, denen die Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind. So weit die Theorie. In der Praxis blocken Arbeitgeber oft die Vorstöße der Betriebsräte ab.

Das passierte auch bei Ikea Braunschweig. »Vier Jahre lang hat uns der Arbeitgeber bei den Vorverhandlungen für eine Gefährdungsbeurteilung hingehalten «, sagt die Betriebsratsvorsitzende Britta Bittner. Erst nachdem die Arbeitnehmervertretung die Verhandlungen für gescheitert erklärte und eine Einigungsstelle anrief, lenkte der Arbeitgeber ein: Man wolle doch lieber weiterverhandeln. »Wir erklärten uns allerdings nur unter der Voraussetzung dazu bereit, dass Ikea feste Verhandlungstermine mit uns vereinbarte und externen Sachverstand zuließ«, so die Betriebsratsvorsitzende. Die Einigungsstelle wurde nicht abgesagt, sondern ruhend gestellt. Mittlerweile ist die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung bei Ikea Braunschweig kurz vor dem Abschluss. Britta Bittner: »Wir überprüfen derzeit alle Details. Ende Oktober sollte die Vereinbarung unter Dach und Fach sein.« Der Betriebsrat hofft, dass die Beschäftigtenbefragungen zur Gefährdungsbeurteilung im Januar 2019 beginnen können.

Viele Arbeitgeber blocken Gefährdungsbeurteilung

Eine wichtige Rolle nicht nur bei der Begleitung dieser Verhandlungen spielte Tatjana Fuchs von der Gesellschaft für Gute Arbeit. Die Expertin für Arbeits- und Gesundheitsschutz berät bundesweit Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte im Handel zu ihren Rechten und Möglichkeiten, das Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung betrieblich zu regeln. »Bei Ikea gibt es inzwischen eine übergreifende Rahmenvereinbarung für den Gesundheitsschutz, auf deren Grundlage mehrere Vereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen auf den Weg gebracht werden konnten«, erklärt Tatjana Fuchs, die eng mit Betriebsräten und ver.di kooperiert.

Generell sei es ein schweres Stück Arbeit, eine Gefährdungsbeurteilung gegen den Willen des Arbeitgebers zu initiieren. »Eine Einigungsstelle kann hilfreich sein. Allerdings hat die nicht die Aufgabe, konkrete Gesundheitsbelastungen im Betrieb festzustellen – das wurde in mehreren Urteilen bestätigt.« Die Ermittlung der Belastungen bleibe Aufgabe des Arbeitgebers, der Betriebsrat wirke beim Verfahren mit. Allerdings dürfe die Einigungsstelle durchaus Checklisten erstellen, die Ausgangspunkt für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung werden können.. [...]


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