Corona und Handel

Coronaschutz ja! - aber bitte richtig!

ver.di-Information für die Beschäftigten im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel
01.05.2020


Seit Ende April gibt es fast überall eine Pflicht, in Geschäften des Einzelhandels eine sogenannte Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. In einigen Ländern ist diese Pflicht auf die Kundinnen und Kunden beschränkt, in anderen Ländern gilt sie auch für die Beschäftigten.

Jede*r, der schon mal so eine Mund-Nase-Bedeckung getragen hat, merkt nach einiger Zeit: Es wird warm, man/frau beginnt zu schwitzen, muss viel lauter sprechen, und die bedeckte Haut wird bei längerem Tragen rot. Kommt körperliche Anstrengung dazu, wird auch noch die Luft knapp. Deshalb sind die meisten froh, wenn sie das Ding wieder abnehmen können.

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