Edeka

Wahlanfechtung der Betriebsratswahl bei einem Privat Edeka durch die Gewerkschaft

ver.di hat Zweifel am Ergebnis und wirft der Geschäftsführung Einflussnahme vor.
18.02.2021
Wahlanfechtung der Betriebsratswahl bei einem Privat Edeka durch die Gewerkschaft Wir lieben Personal


Die Gewerkschaft ver.di teilte jetzt mit, dass die erstmalige Betriebsratswahl beim namhaften Privat Edeka Baur in Konstanz am zuständigen Arbeitsgericht angefochten wird. Eine diesbezügliche Klage wurde in diesen Tagen bei Gericht eingereicht.

Nach Angaben von ver.di wurde die Wahl in der Filiale in der Bodanstrasse von Führungskräften massiv beeinflusst und dies hätte damit für ein Ergebnis zum Nachteil bestimmter Wahlbewerber*innen gesorgt.

Nach Angaben des für Bereich Handel zuständigen Fachsekretärs Markus Klemt ging die Initiative zur ersten Betriebsratswahl von bei Baur beschäftigten Mitgliedern von ver.di aus.

Diese wurden auf einer Wahlversammlung zu Wahlvorständen nominiert, welche die Wahl organisieren. Bereits kurz nach der Wahlausschreibung kam es nach Angaben von Klemt zu internen Auseinandersetzungen um die Frage, ob eine Personen- oder Listenwahl durchgeführt werden sollte. Zwei stellvertretende Marktleiter*innen führten demnach eine Liste gegen die ver.di Liste an. Offensichtlich strittig wurde die Kandidatur von 3 Kandidat*innen, welche während der zulässigen Fristen die Liste zu den Führungskräften wechselten. Ver.di wirft in diesem Zusammenhang Edeka Baur die plötzliche Beförderung dieser Personen mit beruflichem Aufstieg während des Wahlverfahrens und hierdurch Beeinflussung der Wahl vor. Im Zusammenhang mit erforderlichen sogenannten Stützunterschriften macht ver.di bereits hier Formfehler geltend.

Kritik gibt es jedoch auch daran, dass den Listenvertretern der Führungskräfte einseitig Wahlwerbung während der Arbeitszeit genehmigt wurde, was normalerweise unzulässig ist und den Gewerkschaftsvertretern unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen untersagt war. Nach Kenntnis des Wahlvorstandes wurden bezeugt Beschäftigte zunächst per Durchsage ins Marktleiterbüro gerufen und im Anschluss in einem weiteren Besprechungsraum von den stellvertretenden Marktleitungen „über das Wahlverfahren informiert und mit Portraits der Kandidat*innen einer Liste einseitig beworben“ so der Vorwurf in der Klageschrift. Auch die unter anderem durch Mailverkehr belegbare Einmischung der Rechtsabteilung und des Rechtsanwaltes der Baur Geschäftsführung direkt an den Wahlvorstand stellt nach Auffassung der Gewerkschaft eine unzulässige Einmischung in das Wahlverfahren dar. Markus Klemt ist überzeugt, dass im anstehenden Gerichtsverfahren ausreichende Belege für eine unrechtmäßige Beeinflussung zumindest mit Duldung des Arbeitgebers vorliegt und das Wahlergebnis anders hätte ausfallen können. Die Auszählung der Wahl ergab 2 Sitze für ver.di und mehrheitlich 3 Sitze für die von den Führungskräften angeführte Konkurrenz. Auf der zuletzt stattgefundenen konstituierenden Sitzung des erstmals gewählten Betriebsrats wurden nun die beiden Marktstellvertreter*innen zum Betriebsratsvorsitzenden und der Stellvertretung gewählt!

Als regelrecht skandalös bezeichnet der zuständige Gewerkschaftssekretär die Vorgänge im Zusammenhang mit der Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters, welcher inzwischen zwei Mal im Laufe der Betriebsratswahl von Edeka Baur gekündigt wurde. Die erste verhaltensbedingt ausgesprochene Kündigung erfolgte bereits wenige Stunden nach der Bekanntgabe der geplanten Betriebsratswahl durch ver.di. Der Mitinitiator der Wahl wurde trotz ausgesprochener Kündigung in den Betriebsrat gewählt. Am Tag vor der konstituierenden Sitzung des Gremiums fand nun vor dem Arbeitsgericht in Radolfzell die Verhandlung statt. Dem von ver.di vertretenen Mitarbeiter wurde durch Urteil attestiert, dass keine Gründe für eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses vorliegen und dieses somit fortbesteht. Nun wurde dem betroffenen gewählten Betriebsrat wenige Stunden nach dem Gerichtsverfahren und damit kurz vor der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates eine diesmal fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Edeka Baur zugestellt!

Die ver.di - Gewerkschafter*innen sind empört über diese Vorgehensweise und kündigen sowohl die rechtliche Vertretung als auch öffentliche Proteste gegen eine derartig als schamlos bewertete Vorgehensweise eines Arbeitgebers an.