Neue Entgeltstruktur im Einzelhandel

Mit den Tarifabschlüssen 2013 und 2015 wurde von Arbeitgebern und ver.di jeweils vereinbart, Tarifverhandlungen über eine umfassende Reform unserer Tarifverträge zu führen. Dabei geht es darum, das Eingruppierungssystem, das im Wesentlichen aus den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt, an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Herauskommen soll dabei ein bundesweit einheitliches, diskriminierungsfreies Entgeltsystem für alle Tätigkeiten im Einzelhandel. Darüber sind sich die Tarifparteien einig.

Dass sich die Verhandlungen über eine Neuregelung trotzdem so lange hinziehen, liegt daran, dass bei diesem Thema die gegensätzlichen Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaft heftig aufeinander prallen:

Wir wollen mit dem neuen Entgeltsystem die Einkommen der Beschäftigten sichern und verbessern – die Arbeitgeber wollen die Gelegenheit nutzen, die Personalkosten weiter abzusenken.

Wir wollen, dass die vielfältigen Anforderungen an die Arbeit im Einzelhandel berücksichtigt werden und deshalb neben Qualifikation und Verantwortung auch körperliche, psychische und soziale Anforderungen mit in die Bewertung einfließen. Ausbildung soll sich auch zukünftig lohnen und deshalb einen besonderen Stellenwert bei der Eingruppierung behalten. Gleichzeitig soll wie bisher mehrjährige Berufstätigkeit einer Berufsausbildung gleichgestellt werden.

Eine neue Entgeltstruktur als Instrument zur Kostensenkung?
Das ist mit ver.di nicht zu machen!

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