Landesfachbereich Handel in Baden-Württemberg

Unser Ziel: Einkommen sichern und verbessern!

Start der Verhandlungen über Entgeltstruktur

Unser Ziel: Einkommen sichern und verbessern!

Tarifinfo "Wir im Einzelhandel" Nr. 2-2014 verdi Wir im Einzelhandel Nr. 2-2014  – Tarifinfo "Wir im Einzelhandel" Nr. 2-2014

Am 8. Mai haben in Korntal-Münchingen die Tarifgespräche zwischen ver.di und dem Handelsverband über eine neue Tarifstruktur im Einzelhandel begon­nen. Zu diesen Verhandlungen hatten sich beide Seiten im letzten Tarif­abschluss im Dezember 2013 verpflichtet. 

Dabei soll das bisherige Eingruppierungssystem, das noch aus den 50er Jahren stammt, modernisiert und geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ange­passt werden. Ein wichtiges Ziel ist, die bisherige Trennung zwischen Löhnen (für Arbeiter) und Gehältern (für Angestellte) in einem einheitlichen Entgelt­system aufzuheben. Damit soll eine gerechtere und diskriminierungsfreie Bewer­tung der Arbeit im Einzelhandel ermöglicht werden. Die ver.di-Tarif­kommission hat für die anstehenden Verhandlungen als Ziele u.a. formuliert: 

  •  Eine neue Entgeltstruktur darf nicht zu Verschlechterungen bei den Beschäf­tigten führen.
  •  Einer zunehmenden Entwertung der Arbeit im Einzelhandel muss entgegen­gewirkt werden.
  •  Die Einkommen der Beschäftigten müssen gesichert und verbessert werden.

Die Diskussionen unserer Tarifkommissionen über unsere Forderungen dauern an. Dabei wollen wir eine breite Beteiligung unserer Mitglieder und der ver.di-Betriebsräte sicherstellen. Weil ein neues Entgeltsystem möglichst bundesweit einheitlich gestaltet werden soll, gilt es auch, unsere Verhandlungen in Baden-Württemberg mit den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Tarifgebieten zu koordinieren.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit 

Der Verhandlungsauftakt am 8. Mai war belastet durch die von der ver.di-Verhandlungskommission aufgeworfene Frage, wie Arbeitgeber mit dem im Dezember neu vereinbarten Tarifvertrag „Warenverräumung im Verkauf“ um­gehen. Seit 1.1.2014 gibt es diese Tarifregelung, mit der der Ausgliederung von Regal-Auffülltätigkeiten entgegengewirkt werden soll: In Betrieben, die voll­ständig auf Werkverträge verzichten, können Neueingestellte, die ausschließ­lich (!) diese Tätigkeit ausüben, zu einem Tariflohn von 9,54 € (seit 1.4.2014: 9,74 €) beschäftigt werden. Die Tarifparteien betonten in der Vereinbarung: „Keine Zielsetzung ist es, Modelle, bei denen bestehende Funktionen getrennt und damit geringer qualifizierte Stellenanforderungen geschaffen werden, zu fördern.“

5 Monate nach dem Tarifabschluss müssen wir feststellen, dass bisher in ganz Baden-Württemberg erst 2 Betriebe von real den erforderlichen Verzicht auf Werkverträge erklärt haben und den Tarifvertrag anwenden. Und dass ein großes Unternehmen, nämlich Kauf­land, angekündigt hat, entgegen der erklärten Regelungsabsicht der Tarif­parteien, die Warenverräumung in seinen Betrieben so umzustrukturie­ren, dass die Verräumtätigkeiten herausge­trennt werden, um auf diese Weise, die Tarifregelung anwenden zu kön­nen.

ver.di hat diesen beabsichtigten Miss­brauch des Tarifvertrages scharf kriti­siert und den Handelsverband aufge­fordert, auf sein Mitgliedsunterneh­men entsprechend einzuwirken.

Höheres Urlaubsgeld   

Im Mai wird in vielen Betrieben das  tarifliche Urlaubsgeld fällig. Durch die 2013 gemeinsam erkämpfte Tariferhö­hung fällt auch das Urlaubsgeld 2014 höher aus: Vollzeitbeschäf­tigte bekommen 33,50 € mehr und haben – unab­hängig von der Ein­gruppierung – Anspruch auf ein Urlaubsgeld von 1157,50 €.  Azubis erhalten 2/3 dieses Betrages. Teilzeit­beschäftigte haben einen anteiligen Anspruch im Verhält­nis ihrer tatsäch­lichen Arbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden. Das Urlaubsgeld wird – wenn nicht betrieblich anders vereinbart – spätes­tens fällig, wenn mindestens die Hälfte des Jahresurlaubs gewährt wird und ist vor Antritt des Urlaubs auszu­zahlen.

Unsere Tarifverträge gelten nur für ver.di-Mitglieder.

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