Unser Ziel: Einkommen sichern und verbessern!
Am 8. Mai haben in Korntal-Münchingen die Tarifgespräche zwischen ver.di und dem Handelsverband über eine neue Tarifstruktur im Einzelhandel begonnen. Zu diesen Verhandlungen hatten sich beide Seiten im letzten Tarifabschluss im Dezember 2013 verpflichtet.
Dabei soll das bisherige Eingruppierungssystem, das noch aus den 50er Jahren stammt, modernisiert und geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ein wichtiges Ziel ist, die bisherige Trennung zwischen Löhnen (für Arbeiter) und Gehältern (für Angestellte) in einem einheitlichen Entgeltsystem aufzuheben. Damit soll eine gerechtere und diskriminierungsfreie Bewertung der Arbeit im Einzelhandel ermöglicht werden. Die ver.di-Tarifkommission hat für die anstehenden Verhandlungen als Ziele u.a. formuliert:
- Eine neue Entgeltstruktur darf nicht zu Verschlechterungen bei den Beschäftigten führen.
- Einer zunehmenden Entwertung der Arbeit im Einzelhandel muss entgegengewirkt werden.
- Die Einkommen der Beschäftigten müssen gesichert und verbessert werden.
Die Diskussionen unserer Tarifkommissionen über unsere Forderungen dauern an. Dabei wollen wir eine breite Beteiligung unserer Mitglieder und der ver.di-Betriebsräte sicherstellen. Weil ein neues Entgeltsystem möglichst bundesweit einheitlich gestaltet werden soll, gilt es auch, unsere Verhandlungen in Baden-Württemberg mit den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Tarifgebieten zu koordinieren.
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Der Verhandlungsauftakt am 8. Mai war belastet durch die von der ver.di-Verhandlungskommission aufgeworfene Frage, wie Arbeitgeber mit dem im Dezember neu vereinbarten Tarifvertrag „Warenverräumung im Verkauf“ umgehen. Seit 1.1.2014 gibt es diese Tarifregelung, mit der der Ausgliederung von Regal-Auffülltätigkeiten entgegengewirkt werden soll: In Betrieben, die vollständig auf Werkverträge verzichten, können Neueingestellte, die ausschließlich (!) diese Tätigkeit ausüben, zu einem Tariflohn von 9,54 € (seit 1.4.2014: 9,74 €) beschäftigt werden. Die Tarifparteien betonten in der Vereinbarung: „Keine Zielsetzung ist es, Modelle, bei denen bestehende Funktionen getrennt und damit geringer qualifizierte Stellenanforderungen geschaffen werden, zu fördern.“
5 Monate nach dem Tarifabschluss müssen wir feststellen, dass bisher in ganz Baden-Württemberg erst 2 Betriebe von real den erforderlichen Verzicht auf Werkverträge erklärt haben und den Tarifvertrag anwenden. Und dass ein großes Unternehmen, nämlich Kaufland, angekündigt hat, entgegen der erklärten Regelungsabsicht der Tarifparteien, die Warenverräumung in seinen Betrieben so umzustrukturieren, dass die Verräumtätigkeiten herausgetrennt werden, um auf diese Weise, die Tarifregelung anwenden zu können.
ver.di hat diesen beabsichtigten Missbrauch des Tarifvertrages scharf kritisiert und den Handelsverband aufgefordert, auf sein Mitgliedsunternehmen entsprechend einzuwirken.
Höheres Urlaubsgeld
Im Mai wird in vielen Betrieben das tarifliche Urlaubsgeld fällig. Durch die 2013 gemeinsam erkämpfte Tariferhöhung fällt auch das Urlaubsgeld 2014 höher aus: Vollzeitbeschäftigte bekommen 33,50 € mehr und haben – unabhängig von der Eingruppierung – Anspruch auf ein Urlaubsgeld von 1157,50 €. Azubis erhalten 2/3 dieses Betrages. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch im Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden. Das Urlaubsgeld wird – wenn nicht betrieblich anders vereinbart – spätestens fällig, wenn mindestens die Hälfte des Jahresurlaubs gewährt wird und ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Unsere Tarifverträge gelten nur für ver.di-Mitglieder.
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